Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohneigentumsgesetzes sowie nach den Bestimmungen der Teilungserklärung
1. Vertragsverwaltung
- Erfassen aller Stammdaten zu den Eigentümern
- Eingangskontrolle der Hausgeldzahlungen und deren Verwaltung
2. Rechnungswesen
- Hausgeld sowie sonstige Zahlungen anzufordern und in Empfang zu nehmen
- Abrechnung aller Ein-und Ausgabenvorgänge
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste
3. Allgemeine Verwaltung
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung mit Vorlage des Wirtschaftsplans und der Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr
- Übergabe der Abrechnungsunterlagen von der Eigentümerversammlung an den Verwalterbeirat zur Prüfung
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung protokollieren, Führen einer Beschlussversammlung, Beschlüsse der Wohnungseigentümer ausführen
- Für die Einhaltung der Hausordnung sorgen, sofern diese noch nicht existiert, eine aufzustellen, und der Gemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen
- Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle, Neuabschluss von Versicherungsverträgen
- Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückhaltungsrechten
- Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
- Verwaltung von Hausakten und Belegen
4. Technisches Gebäudemanagement
- Regelmäßige Objektbegehung
- Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten, bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt nach Beschlussfassung durch die
Eigentümer die Beauftragung eines Ingenieurbüros
- Abschluss und Kündigen von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen), Überwachung und Kontrolle dieser
Tätigkeiten